Swarzafrikaner als Mieter
abgelehnt - Schadenersatz
Koln/Bonn
Wird ein Mietinteressent wegen seiner
Hautfarbe oder ethnischen Herkunft ab-
gelehnt, droht Schadenersatz. Das sei
eine Verletzung der Menschenwurde und
damit des allgemeinen Personlichkeits-
rechts, stellte das Kolner Oberlandes-
gericht fest.Ein Immobilienverwalter
muss demnach einem Paar schwarzafrika-
ner Herkunft 5000.- Euro Schadenersatz
zahlen, weil es wegen seiner Hautfar-
be zuruckgewiesen worden war.
__________________
И ОТ ОСЕНИ НЕ СПРЯТАТЬСЯ, НЕ СКРЫТЬСЯ...
|